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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ahu Event GmbH für die Vermietung der Eventlocation sowie für Catering-, Foto- und Filmleistungen. Stand: 24. August 2026.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Ahu Event GmbH, Eitnergasse 12/1, 1230 Wien („AHUEVENT“, „wir“) und ihren Kundinnen und Kunden („Kunde“) über die Anmietung der Eventlocation sowie über damit verbundene oder eigenständig gebuchte Catering-, Foto- und Filmleistungen. Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) als auch gegenüber Unternehmern.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn AHUEVENT ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Individuelle schriftliche Vereinbarungen (z. B. im Angebot oder Buchungsformular) gehen diesen AGB vor.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Angebote von AHUEVENT – ob per E-Mail, über den Angebotsrechner auf dieser Website oder persönlich bei einer Besichtigung – sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Sie stellen keine Reservierung des Wunschtermins dar.

Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn AHUEVENT die Buchung schriftlich (per E-Mail oder in Textform) bestätigt oder wenn beide Parteien einen Vertrag bzw. eine Buchungsbestätigung unterzeichnen. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt der angefragte Termin frei vergebbar.

Mündliche Nebenabreden sowie Änderungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (E-Mail genügt).

3. Reservierung und Anzahlung

Mit der Buchungsbestätigung wird der Termin für den Kunden reserviert. Zur endgültigen Absicherung des Termins wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % der voraussichtlichen Gesamtsumme fällig, spätestens 14 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung bzw. der zugehörigen Rechnung.

Geht die Anzahlung nicht fristgerecht ein, ist AHUEVENT berechtigt, ohne weitere Mahnung vom Vertrag zurückzutreten und den Termin anderweitig zu vergeben.

Die Anzahlung wird auf die Gesamtsumme angerechnet. Bei Stornierung durch den Kunden gilt die Stornoregelung gemäß Punkt 6.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die im Angebot bzw. in der Buchungsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, in Euro inklusive der gesetzlichen österreichischen Umsatzsteuer.

Der Restbetrag der Gesamtsumme ist, sofern nicht individuell anders vereinbart, spätestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin auf Basis der zu diesem Zeitpunkt bekannten Gästezahl und Leistungen fällig. Zusatzleistungen, die kurzfristig vor Ort gebucht werden (z. B. zusätzliche Speisen oder Getränke), werden im Nachhinein in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung zur Zahlung fällig.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen, gegenüber Verbrauchern insbesondere Verzugszinsen gemäß § 1000 Abs. 1 ABGB, gegenüber Unternehmern gemäß § 456 UGB, sowie der Ersatz angemessener Mahn- und Inkassokosten.

5. Gästezahl und Leistungsänderungen

Die bei Buchung angegebene Gästezahl gilt als vorläufige Kalkulationsgrundlage. Der Kunde teilt AHUEVENT die verbindliche, endgültige Gästezahl spätestens 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin schriftlich mit. Diese Zahl ist maßgeblich für die Abrechnung von Catering und Bestuhlung.

Eine Reduktion der Gästezahl nach diesem Zeitpunkt berechtigt nicht zur anteiligen Rückerstattung bereits kalkulierter Leistungen. Eine Erhöhung der Gästezahl ist bis zur Kapazitätsgrenze der Location nach Absprache möglich und wird gesondert in Rechnung gestellt.

Änderungswünsche zu gebuchten Leistungen (Menü, Ausstattung, Zusatzleistungen) sind bis spätestens 14 Tage vor dem Termin möglich, soweit organisatorisch umsetzbar; danach nur nach gesonderter Absprache und vorbehaltlich Verfügbarkeit.

6. Stornierung und Terminverschiebung durch den Kunden

Storniert der Kunde eine verbindliche Buchung, fallen folgende Stornogebühren an, berechnet auf Basis der vereinbarten Gesamtsumme:

  • bis 90 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 20 % der Gesamtsumme (mindestens die geleistete Anzahlung)
  • 89 bis 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 50 % der Gesamtsumme
  • 29 bis 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 80 % der Gesamtsumme
  • weniger als 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin oder Nichterscheinen: 100 % der Gesamtsumme

Eine einmalige Verschiebung des Termins ist bei rechtzeitiger Anfrage (mindestens 60 Tage vor dem ursprünglichen Termin) und vorbehaltlich Verfügbarkeit eines Ausweichtermins ohne Stornogebühr möglich; bereits erbrachte, terminunabhängige Leistungen (z. B. individuelle Planungsleistungen) werden auf den neuen Termin angerechnet. Eine weitere Verschiebung gilt als Stornierung im Sinne dieses Punktes.

Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass AHUEVENT ein geringerer Schaden entstanden ist; AHUEVENT bleibt unbenommen, einen höheren tatsächlichen Schaden nachzuweisen und geltend zu machen.

7. Absage durch AHUEVENT

Muss AHUEVENT eine Veranstaltung aus Gründen absagen, die nicht vom Kunden zu vertreten sind (z. B. Unbenutzbarkeit der Location), wird der Kunde unverzüglich informiert und erhält, soweit möglich, ein Ausweichdatum oder eine vergleichbare Ersatzlocation angeboten. Kommt keine Einigung zustande, werden bereits geleistete Zahlungen vollständig rückerstattet; weitergehende Ansprüche bestehen vorbehaltlich Punkt 12 nicht.

Im Fall höherer Gewalt (z. B. behördliche Anordnungen, Naturereignisse) sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; bereits erhaltene Zahlungen werden abzüglich nachweislich bereits erbrachter oder unwiderruflich beauftragter Leistungen (z. B. bereits bestellte Waren) rückerstattet.

8. Nutzung der Räumlichkeiten, Hausordnung und Haftung

Der Kunde und seine Gäste verpflichten sich, die Räumlichkeiten, Einrichtung und Ausstattung von AHUEVENT pfleglich zu behandeln und die Hausordnung sowie Anweisungen des Personals vor Ort zu beachten. Die zulässige Höchstpersonenzahl der Location darf nicht überschritten werden.

Für Schäden an der Location, der Einrichtung oder der technischen Ausstattung, die durch den Kunden, seine Gäste oder von ihm beauftragte Dritte (z. B. externe Dienstleister) verursacht werden, haftet der Kunde. AHUEVENT ist berechtigt, hierfür eine angemessene Kaution zu verlangen; ein Verweis auf eine bestehende Veranstalterhaftpflichtversicherung des Kunden ersetzt dies nicht.

AHUEVENT haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; bei leichter Fahrlässigkeit nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Für vom Kunden oder Gästen eingebrachte Wertgegenstände (z. B. Garderobe, Geschenke) übernimmt AHUEVENT keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.

Der Einsatz externer Dienstleister (z. B. DJ, Dekoration, Technik) ist nach vorheriger Abstimmung mit AHUEVENT zulässig; deren Einweisung in die Örtlichkeiten und die Haftpflichtversicherung obliegen dem jeweiligen Dienstleister bzw. dem Kunden.

9. Speisen, Getränke und Allergene

Sofern Catering gebucht wurde, dürfen aus lebensmittelrechtlichen Gründen grundsätzlich keine eigenen Speisen und Getränke mitgebracht werden; Ausnahmen (z. B. Hochzeitstorte) bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von AHUEVENT.

Angaben zu Allergenen und Unverträglichkeiten werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben bereitgestellt. Der Kunde ist verpflichtet, Allergien oder Unverträglichkeiten seiner Gäste rechtzeitig, spätestens mit der verbindlichen Gästezahl gemäß Punkt 5, bekannt zu geben, damit diese bei der Menüplanung berücksichtigt werden können.

Getränke werden entweder im Rahmen eines vereinbarten Pauschalpakets oder nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet; die jeweilige Regelung ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Buchungsbestätigung.

10. Foto- und Filmleistungen

Bei gebuchten Foto- und/oder Filmleistungen erhält der Kunde nach Fertigstellung eine Auswahl bearbeiteter Aufnahmen in vereinbartem Umfang und Format. Die Lieferzeit beträgt, sofern nicht individuell anders vereinbart, bis zu 6 Wochen nach dem Veranstaltungstermin.

Mit vollständiger Bezahlung erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den gelieferten Aufnahmen zur privaten Nutzung sowie zur Weitergabe an Familie und Gäste der Veranstaltung. Das Urheberrecht sowie das Recht zur kommerziellen Nutzung, Bearbeitung und Weiterverbreitung verbleiben bei AHUEVENT bzw. dem jeweiligen Urheber.

AHUEVENT ist berechtigt, im Rahmen der Veranstaltung entstandene Aufnahmen zu Eigenwerbezwecken (z. B. Website, Social Media, Referenzmaterial) zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich schriftlich widersprochen hat. Aufnahmen, die erkennbar einzelne Gäste zeigen und über die Nutzung im Rahmen dieses Vertrags hinausgehen sollen, bedürfen der gesonderten Einwilligung der abgebildeten Personen (siehe auch Datenschutzerklärung).

Bei Ausfall des gebuchten Fotografen bzw. Filmteams aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit) bemüht sich AHUEVENT nach Kräften um qualifizierten Ersatz; ist dies nicht möglich, wird der auf diese Leistung entfallende Betrag rückerstattet, weitergehende Ansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

11. Rücktrittsrecht für Verbraucher

Verbraucher haben bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein 14-tägiges Rücktrittsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG). Dieses Rücktrittsrecht besteht gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG jedoch nicht bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn im Vertrag ein bestimmter Termin oder Zeitraum für die Erbringung vorgesehen ist – dies trifft auf die Anmietung der Location sowie auf Catering-, Foto- und Filmleistungen zu einem festgelegten Veranstaltungstermin zu.

Für Buchungen ohne Bezug zu einem konkreten Veranstaltungstermin gelten die gesetzlichen Rücktrittsrechte nach FAGG; in diesem Fall informiert AHUEVENT gesondert über das Rücktrittsrecht.

12. Gewährleistung, Haftung und Schlussbestimmungen

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Mängel sind AHUEVENT unverzüglich, nach Möglichkeit noch während der Veranstaltung, anzuzeigen, damit Abhilfe geschaffen werden kann.

Soweit gesetzlich zulässig, haftet AHUEVENT nicht für leicht fahrlässig verursachte Vermögensschäden sowie nicht für entgangenen Gewinn. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt.

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Für Verbraucher gelten die zwingenden verbraucherschutzrechtlichen Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts, soweit diese vorteilhafter sind.

Für Streitigkeiten mit Unternehmern sowie mit Verbrauchern ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich wird, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Wien vereinbart. Gegenüber Verbrauchern mit Wohnsitz in Österreich gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: ec.europa.eu/consumers/odr. AHUEVENT ist nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Hinweis: Diese AGB sind ein sorgfältig erstelltes Standarddokument für Eventlocation-, Catering-, Foto- und Filmleistungen, ersetzen aber keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die in den Punkten 3, 4 und 6 genannten Beträge, Fristen und Stornosätze sind branchenübliche Richtwerte – bitte an die tatsächliche Geschäftspraxis anpassen und vor dem Launch von einer Rechtsberatung prüfen lassen.

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